Der Energieausweis: Steckbrief für Ihr Gebäude.

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Das sollten Sie über den Energieausweis wissen.

Heizkosten sparen per Gesetz.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt vor, dass Eigentümer, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, Interessenten einen Energieausweis vorweisen müssen. Bereits bei einer Immobilienanzeige müssen Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. Die EnEV gilt für fast alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden.

Welcher Energieausweis gilt?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen für Gebäude: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Um herauszufinden, welcher Energieausweis der richtige für Ihr Haus ist, fragen Sie am besten Ihren MEISTER DER ELEMENTE. Wir informieren Sie rund um das Thema Energieausweis. Im Zuge dessen informieren wir Sie auch über mögliche staatliche Förderungen bei Ihrer Heizungssanierung und geben Ihnen wichtige Tipps zum effizienten Heizen.

Bedarfsorientierter Energieausweis.

Der Bedarfausweis wird anhand der Geometrie und der Eigenschaften der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage berechnet. Mit einem normierten Verfahren werden dann die Werte für den Energieverbrauch der jeweiligen Immobilie ermittelt.

Verbrauchsorientierter Energieausweis.

Der verbrauchsorientiere Energieausweis ist die deutlich kostengünstigere Variante, weil er nur auf Basis von Verbrauchsdaten berechnet wird. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten abhängig. Der Rechenaufwand ist vergleichsweise gering. Der Verbrauchsausweis ist aber nicht mehr für alle Gebäude zulässig.

Für Interessenten / Hotline
Tel.: 02845 28845